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emet

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11

Samstag, 17. März 2012, 12:17

OK - nochmals die Anmerkung dazu (dies stellt keine Rechtsberatung dar) - ist dies rechtlich auch ok so - ich glaube nicht!!!

Das hast du scheinbar nicht verstanden, was ich damit gemeint habe.
.
HTML, was ist das? Ein neues Männermagazin? Css.., was es so alles gibt!

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Zufrieden mit cms2day und unserer Arbeit/Support - Spenden (-Button links) sind herzlich Willkommen - Dankeschön.
.

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unregistriert

12

Samstag, 17. März 2012, 12:26

Es werden doch jetzt die Versandkosten mit angegeben bei der Bestellung. So wie es Standardmäßig auch der Fall ist. Sollte also rechtlich auch in Ordnung sein.

Bei größeren Artikeln mit evtl. höheren Versandkosten ist ein Hinweis bei den Versandinformationen enthalten:

Zitat

Bei Artikeln bei denen ein Sperrgutaufschlag berechnet wird ist dieser
bereits im Endpreis eingerechnet. Der erhobene Aufschlag wird bei der
jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.

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